3176-Panorama.jpg

Neue Bioabfallverordnung in Hessen


Zum 1. Mai 2025 ist eine neue Bioabfallverordnung in Hessen in Kraft getreten. Durch verschärfte Grenzwerte soll der Fremdstoffanteil im Biomüll weiterhin gesenkt werden. Seit Mai dürfen im aufbereiteten Biomüll nur noch ein Prozent Fremdstoffe enthalten sein, bevor er weiterverarbeitet wird.

Im Zuge der neuen Bioabfallverordnung müssen die Bürger:innen von Mörfelden-Walldorf daher mit stärkeren Kontrollen der Biotonnen rechnen.  Bleibt eine Biotonne aufgrund Fehlbefüllungen stehen, besteht nur die Möglichkeit einer Nachsortierung durch die Eigentümer:innen oder Bewohner:innen oder einer kostenpflichtigen Sonderleerung seitens der Stadt.

Doch was zählt als Fremdstoff? Plastik, Metall in jeglicher Art, Stoffreste und Windeln sind nur einige Beispiele, welche leider regelmäßig in der Biotonne landen. Diese Abfälle haben im Biomüll aber nichts zu suchen und erschweren die Aufbereitung und Weiterverarbeitung des Abfalls erheblich und unnötig. Was alles über die Biotonne entsorgt werden darf und Tipps zum richtigen Umgang mit der Biotonne erhalten Sie auf der hier. In der Abfallberatung und auf der Homepage gibt es auch einen Informationsflyer zur richtigen Mülltrennung.

Die Abfallberatung der Stadt Mörfelden-Walldorf steht Ihnen für Fragen unter der Telefonnummer 06105/938333 oder per E-Mail unter abfallberatung@moerfelden-walldorf.de ebenfalls gerne zur Verfügung.