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Wahlausschuss hat Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zugelassen


Am Freitag, 16. Januar, tagte der Wahlausschuss Mörfelden-Walldorf. Folgende Wahlvorschläge wurden zugelassen:

- Christliche Demokratische Union Deutschlands

- Alternative für Deutschland

- Sozialdemokratische Partei Deutschlands

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

- Freie Demokratische Partei

- Deutsche Kommunistische Partei/Linke Liste

- Freie Wähler Mörfelden-Walldorf e.V.

- Die Linke

Einstimmig beschloss der Wahlausschuss die Streichung von zwei Kandidaten vom Wahlvorschlag der CDU, da von diesen beiden Personen nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlagen.

Die Reihenfolge der ersten fünf Wahlvorschläge auf den Wahlscheinen richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Landtagswahl. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die nachfolgenden Platzierungen auf den Wahlscheinen richten sich nach den letzten Kommunalwahlergebnissen. 

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl ist gesetzlich geregelt und wird spätestens bis zum 19. Februar erfolgen.

Der früheste Termin zur Ausstellung von Wahlscheinen ist der 2. Februar. Vorausgesetzt, es sind bis dahin alle erforderlichen Unterlagen zur Briefwahlausstellung vorrätig.

Die Erlaubnis zur Wahlwerbung im Stadtgebiet wird ab dem 15. Januar erteilt. Hierzu ist eine Genehmigung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Zum Plakatieren außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es eine Allgemeinverfügung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Nach den Vorgaben der Allgemeinverfügung darf auch außerhalb geschlossener Ortschaften ab dem 15. Januar plakatiert werden.