- Rathaus
- Verwaltung
- Service
- Abfall
- Daten & Fakten
- Gesellschaften
- Politik
- Stadtrecht & Wahlen
- Wichtige Informationen
- Leben
- Bauen
- Beratungsstellen
- Bildung
- Demokratie leben!
- Integration
- Kinder
- Kindertagespflege
- Betreuungsangebote an den Grundschulen
- Kitas
- Kontakt Kita
- Elterninformationen
- Pädagogisches Konzept
- Kita I Treburer Straße
- Kita II Okrifteler Straße
- Kita III Elsa-Brandström-Straße
- Kita IV Otto-Hahn-Straße
- Kita V Heidelberger Straße
- Kita VI Parkstraße
- Kita VII Kollwitzweg
- Kita VIII Jean-Calvin-Straße
- Kita IX Okrifteler Straße
- Kita X Grünewaldweg
- Kita XI Nordring
- Kita XII Gärtnerweg
- Kita XIII Waldkindergarten
- Kita XIV Waldkindergarten
- Märkte & Feste
- MöWa2o3o
- Soziales
- Sozialer Zusammenhalt
- Treffpunkt im Bahnhof
- Treffpunkt Waldenserhof
- Freizeit
- Umwelt
- Energie und Klimaschutz
- Flughafen
- Forst
- Lärmschutz
- Mobilität
- Umwelt- und Naturschutz
- Wirtschaft
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Beteiligung
- Karriere
- Presse
- Projekte
- Veranstaltungskalender
- Verkehrssperrungen
- Допомога українкам
- Hilfe für die Ukraine
Abwassergebühr
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.