Am 15. März 2026 findet die Kommunalwahl sowie eine mögliche Ausländerbeiratswahl in Mörfelden-Walldorf statt. Hier entscheidet sich, wer für die kommenden 5 Jahre für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis gewählt wird. Wir haben in Kürze ein paar wichtige Informationen für Sie bereit gestellt.

Achtung! In Mörfelden-Walldorf wird kein Ortsbeirat gewählt. Auf dem "Wegweiser für die Briefwahl" ist der Begriff "Ortsbeiratswahl" zu finden, allerdings handelt es sich dabei um einen allgemeinen Wegweiser, der nicht speziell für Mörfelden-Walldorf erstellt wurde. 

  • Bei der Kommunalwahl werden Menschen gewählt für

    • die Stadt-Verordneten-Versammlung
    • die Gemeinde-Vertretung
    • den Kreistag

    Die gewählten Personen

    • entscheiden: Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig? 
    • Wie kann man die Arbeit erledigen?
    • prüfen: Was ist wichtig, was ist richtig?


  • Übersicht zum aktuellen Wahlergebnis

    bisher liegt noch kein Wahlergebnis vor

  • Voraussetzungen zur Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren wurde)
    • mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen/Wahlschein 

    Können Sie am Wahltag nicht persönlich wählen, ist dies kein Wahlhinderungsgrund. Problemlos kann die Wahl per Briefwahl oder mit einem Wahlschein ausgeübt werden.

    Die Briefwahlunterlagen können Sie hier ab dem 02. Februar 2026 online beantragen. Ebenso sind die Briefwahlunterlagen in den jeweiligen Stadtbüros erhältlich.

    Außerdem können, aufgund von plötzlicher Erkrankung, am Samstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Sonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Stadtbüro Walldorf, Flughafenstraße 37 noch Wahlscheine ausgestellt werden.

  • Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

    Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Wahlgeschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Hierfür werden in Mörfelden-Walldorf noch Helferinnen und Helfer benötigt. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.

    Wollten Sie schon immer mal wissen, was hinter den Kulissen einer Wahl vor sich geht? Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.

    Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    • Beaufsichtigung des Wahlgeschehens sowie Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
    • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Einhaltung der Wahlgrundsätze überwachen (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
    • Vermerk über die Teilnahme der Wahlhandlung im Wählerverzeichnis
    • Freigabe der Wahlurne
    • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (nach Beendigung der Wahl)

    Welche Voraussetzungen habe ich für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen?

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
    • mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren)
    • mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben.

    Ablauf am Wahltag im Wahllokal:

    • Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
    • Einweisung und Einteilung der Gruppen durch den Wahlvorsteher
    •     1. Gruppe 7:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
    •     2. Gruppe ca. 13:00 Uhr bis Ende
    • Eintreffen aller Wahlhelfer im Wahllokal gegen 17:45 Uhr
    • Beginn der Auszählung nach Wahlschluss (ca. 18 Uhr)

    Ablauf am Wahltag im Briefwahllokal

    • Treffen im Briefwahllokal um 16:00 Uhr
    • Einweisung durch den Wahlvorsteher
    • Beginn der Tätigkeiten bis Ende der Auszählung

    Alle Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten als Dankeschön ein „Erfrischungsgeld“.

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Stadtbüros oder an Frau Felch 06105 938-834, Frau Doxakakis 01605 938-282.

    Gerne können Sie sich auch per Mail unter wahlhelfer@moerfelden-walldorf.de anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigen wir, soweit wir können.

    Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken und vorab herzlich.

  • Wahllokale

    In Mörfelden-Walldorf werden Ihnen 25 Wahllokale zur Verfügung gestellt. Welches für Sie maßgeblich ist, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Mörfelden:

    Bezirk

    Wahllokal

    Barrierefrei

    101,102

    Kita 10,
    Grünewaldweg 32

    nein

    103, 105

    Kita 7,
    Kollwitzweg 20

    Nein

    104

    Kita 5,
    Heidelberger Str. 2

    nein

    106, 107, 108, 109, 110, 111

    Bürgerhaus Mörfelden,
    Westendstraße 60

    ja

     

    Walldorf:

    Bezirk

    Wahllokal

    Barrierefrei

    201

    Kita 4, Otto-Hahn-Straße 3

    nein

    202

    Jugendzentrum Walldorf, Okrifteler Straße 27-29

    nein

    203, 212

    Kita 1, Treburer Straße 1

    nein

    204

    Kita 2,

    Okrifteler Straße 27-29

    nein

    205, 206, 207, 208, 209,

    Waldenserschule EG, Waldstraße 46

    nein

    210

    Stadthalle Walldorf, Clubraum 2, Waldstraße 100 (Seiteneingang Okrifteler Straße)

    ja

    211

    Kita 8, Jean-Calvin-Straße 21

    Ja

    213, 214

    Kita 3, Elsa-Brandström-Straße 27

    ja

     

    Änderung in Mörfelden:
    Die Wahllokale der Albert-Schweitzer-Schule sowie die der Kinderagesstätte Parkstraße werden ins Bürgerhaus Mörfelden verlegt. 

    Alt

    Neu

    106

    Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Bühnensaal

    107

    Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Saal 1

    108

    Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Saal 2

    109

    Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Mörfelder Zimmer

    110

    Kita 6, Parkstraße 24

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Kolleg I

    111

    Kita 6, Parkstraße 24

    Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Restaurant


  • Informationen zur Briefwahl

    Informationen zur Briefwahl für die Kommunalwahl finden Sie hier

  • Informationen zur Ausländerbeiratswahl

    Die Ausländerbeiratswahl richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Kommunalwahlrechts. Alle Informationen zu den Ausländerbeiräten finden Sie hier  

    Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl sind folgende Personen:

    Zur Ausländerbeiratswahl ist danach wahlberechtigt, wer am Wahltag

    •  ausländische Einwohnerin und Einwohner der Gemeinde ist. Ausländer ist nach § 2 des Aufenthaltsgesetzes jeder, die nicht Deutsche bzw. der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, somit auch Staatenlose. Deutsch-ausländische Doppelstaater sind keine Ausländer
    •  nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bleiben zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt, obwohl sie auch an den allgemeinen Kommunalwahlen teilnehmen dürfen


    Voraussetzungen wie für die Ausländderbeirats- und Kommunalwahl:

    • mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren)
    • mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben

     

     

  • Musterstimmzettel

    Die Musterstimmzettel sind in Papierform am Empfang oder im Stadtbüro der Rathäuser erhältlich.

    Achtung! In Mörfelden-Walldorf wird kein Ortsbeirat gewählt. Auf dem "Wegweiser für die Briefwahl" ist der Begriff "Ortsbeiratswahl" zu finden, allerdings handelt es sich dabei um einen allgemeinen Wegweiser, der nicht speziell für Mörfelden-Walldorf erstellt wurde. 


Kontakt

Wahlamt

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