- Rathaus
- Verwaltung
- Service
- Abfall
- Daten & Fakten
- Gesellschaften
- Politik
- Stadtrecht & Wahlen
- Wichtige Informationen
- Leben
- Bauen
- Beratungsstellen
- Bildung
- Demokratie leben!
- Integration
- Kinder
- Kindertagespflege
- Betreuungsangebote an den Grundschulen
- Kitas
- Kontakt Kita
- Elterninformationen
- Pädagogisches Konzept
- Kita I Treburer Straße
- Kita II Okrifteler Straße
- Kita III Elsa-Brandström-Straße
- Kita IV Otto-Hahn-Straße
- Kita V Heidelberger Straße
- Kita VI Parkstraße
- Kita VII Kollwitzweg
- Kita VIII Jean-Calvin-Straße
- Kita IX Okrifteler Straße
- Kita X Grünewaldweg
- Kita XI Nordring
- Kita XII Schubertstraße
- Kita XIII Waldkindergarten
- Kita XIV Waldkindergarten
- Märkte & Feste
- MöWa2o3o
- Soziales
- Sozialer Zusammenhalt
- Treffpunkt im Bahnhof
- Treffpunkt Waldenserhof
- Freizeit
- Umwelt
- Energie und Klimaschutz
- Flughafen
- Forst
- Lärmschutz
- Mobilität
- Umwelt- und Naturschutz
- Wirtschaft
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Beteiligung
- Karriere
- Presse
- Projekte
- Veranstaltungskalender
- Verkehrssperrungen
- Допомога українкам
- Hilfe für die Ukraine
Am 15. März 2026 findet die Kommunalwahl sowie eine mögliche Ausländerbeiratswahl in Mörfelden-Walldorf statt. Hier entscheidet sich, wer für die kommenden 5 Jahre für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis gewählt wird. Wir haben in Kürze ein paar wichtige Informationen für Sie bereit gestellt.
Achtung! In Mörfelden-Walldorf wird kein Ortsbeirat gewählt. Auf dem "Wegweiser für die Briefwahl" ist der Begriff "Ortsbeiratswahl" zu finden, allerdings handelt es sich dabei um einen allgemeinen Wegweiser, der nicht speziell für Mörfelden-Walldorf erstellt wurde.
Bei der Kommunalwahl werden Menschen gewählt für
- die Stadt-Verordneten-Versammlung
- die Gemeinde-Vertretung
- den Kreistag
Die gewählten Personen
- entscheiden: Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
- Wie kann man die Arbeit erledigen?
- prüfen: Was ist wichtig, was ist richtig?
Übersicht zum aktuellen Wahlergebnis
bisher liegt noch kein Wahlergebnis vor
Voraussetzungen zur Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
- oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren wurde)
- mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen/Wahlschein
Können Sie am Wahltag nicht persönlich wählen, ist dies kein Wahlhinderungsgrund. Problemlos kann die Wahl per Briefwahl oder mit einem Wahlschein ausgeübt werden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie hier ab dem 02. Februar 2026 online beantragen. Ebenso sind die Briefwahlunterlagen in den jeweiligen Stadtbüros erhältlich.
Außerdem können, aufgund von plötzlicher Erkrankung, am Samstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Sonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Stadtbüro Walldorf, Flughafenstraße 37 noch Wahlscheine ausgestellt werden.
Wahlhelfer/Wahlhelferinnen
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Wahlgeschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Hierfür werden in Mörfelden-Walldorf noch Helferinnen und Helfer benötigt. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.
Wollten Sie schon immer mal wissen, was hinter den Kulissen einer Wahl vor sich geht? Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.
Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Beaufsichtigung des Wahlgeschehens sowie Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Einhaltung der Wahlgrundsätze überwachen (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
- Vermerk über die Teilnahme der Wahlhandlung im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (nach Beendigung der Wahl)
Welche Voraussetzungen habe ich für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen?
- Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
- oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
- mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren)
- mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben.
Ablauf am Wahltag im Wahllokal:
- Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
- Einweisung und Einteilung der Gruppen durch den Wahlvorsteher
- 1. Gruppe 7:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
- 2. Gruppe ca. 13:00 Uhr bis Ende
- Eintreffen aller Wahlhelfer im Wahllokal gegen 17:45 Uhr
- Beginn der Auszählung nach Wahlschluss (ca. 18 Uhr)
Ablauf am Wahltag im Briefwahllokal
- Treffen im Briefwahllokal um 16:00 Uhr
- Einweisung durch den Wahlvorsteher
- Beginn der Tätigkeiten bis Ende der Auszählung
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten als Dankeschön ein „Erfrischungsgeld“.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Stadtbüros oder an Frau Felch 06105 938-834, Frau Doxakakis 01605 938-282.
Gerne können Sie sich auch per Mail unter wahlhelfer@moerfelden-walldorf.de anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigen wir, soweit wir können.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken und vorab herzlich.
Wahllokale
In Mörfelden-Walldorf werden Ihnen 25 Wahllokale zur Verfügung gestellt. Welches für Sie maßgeblich ist, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Mörfelden:
Bezirk
Wahllokal
Barrierefrei
101,102
Kita 10,
Grünewaldweg 32nein
103, 105
Kita 7,
Kollwitzweg 20Nein
104
Kita 5,
Heidelberger Str. 2nein
106, 107, 108, 109, 110, 111
Bürgerhaus Mörfelden,
Westendstraße 60ja
Walldorf:
Bezirk
Wahllokal
Barrierefrei
201
Kita 4, Otto-Hahn-Straße 3
nein
202
Jugendzentrum Walldorf, Okrifteler Straße 27-29
nein
203, 212
Kita 1, Treburer Straße 1
nein
204
Kita 2,
Okrifteler Straße 27-29
nein
205, 206, 207, 208, 209,
Waldenserschule EG, Waldstraße 46
nein
210
Stadthalle Walldorf, Clubraum 2, Waldstraße 100 (Seiteneingang Okrifteler Straße)
ja
211
Kita 8, Jean-Calvin-Straße 21
Ja
213, 214
Kita 3, Elsa-Brandström-Straße 27
ja
Änderung in Mörfelden:
Die Wahllokale der Albert-Schweitzer-Schule sowie die der Kinderagesstätte Parkstraße werden ins Bürgerhaus Mörfelden verlegt.Alt
Neu
106
Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Bühnensaal
107
Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Saal 1
108
Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Saal 2
109
Albert-Schweitzer-Schule, Querstraße 6
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Mörfelder Zimmer
110
Kita 6, Parkstraße 24
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Kolleg I
111
Kita 6, Parkstraße 24
Bürgerhaus Mörfelden, Westendstraße 60, Restaurant
Informationen zur Briefwahl
Informationen zur Briefwahl für die Kommunalwahl finden Sie hier
Informationen zur Ausländerbeiratswahl
Die Ausländerbeiratswahl richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Kommunalwahlrechts. Alle Informationen zu den Ausländerbeiräten finden Sie hier
Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl sind folgende Personen:
Zur Ausländerbeiratswahl ist danach wahlberechtigt, wer am Wahltag
- ausländische Einwohnerin und Einwohner der Gemeinde ist. Ausländer ist nach § 2 des Aufenthaltsgesetzes jeder, die nicht Deutsche bzw. der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, somit auch Staatenlose. Deutsch-ausländische Doppelstaater sind keine Ausländer
- nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bleiben zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt, obwohl sie auch an den allgemeinen Kommunalwahlen teilnehmen dürfen
Voraussetzungen wie für die Ausländderbeirats- und Kommunalwahl:
- mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 15. März 2008 geboren)
- mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 1. Februar 2026) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben
Musterstimmzettel
Die Musterstimmzettel sind in Papierform am Empfang oder im Stadtbüro der Rathäuser erhältlich.
Achtung! In Mörfelden-Walldorf wird kein Ortsbeirat gewählt. Auf dem "Wegweiser für die Briefwahl" ist der Begriff "Ortsbeiratswahl" zu finden, allerdings handelt es sich dabei um einen allgemeinen Wegweiser, der nicht speziell für Mörfelden-Walldorf erstellt wurde.
Kontakt
Wahlamt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
