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Haushaltsplanentwurf 2026 Haushaltsberatungen mit den Fraktionen


Die Gespräche zu Haushaltsberatungen mit den Fraktionen sind für diese Wahlzeit am 16. Februar mit einer weiteren Vertagung zu Ende gegangen. „Die Fraktionen haben sich auf Vertagung vereinbart, um nach der Kommunalwahl weiter zu beraten“, bedauert Bürgermeister Karsten Groß. Dies kostet unnötig Zeit, was die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt betrifft.

Bürgermeister Groß hatte dazu aufgerufen, die Beratungen zügig und sachorientiert zu führen und notwendige Einnahmeanpassungen und Sparmaßnahmen auf der Ausgabenseite über parteipolitische oder wahlkampftaktische Interessen zu stellen. Ziel müsse ein konsolidierter Haushalt 2026 bleiben, der Handlungsspielräume und Zukunftssicherheit von Mörfelden-Walldorf gewährleistet.

Appell des Bürgermeisters: schnelle Verabschiedung des Haushalts 2026

„Mein Teil als Kämmerer ist erledigt – ich bin der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung aus Dezember 2025 nachgekommen: Überarbeitung und Aktualisierung des Haushaltsplanentwurfs selbst und kontinuierlicher Gesprächsprozess mit den Fraktionen dazu“, betont Groß.

Im Januar und Februar hatte sich der Bürgermeister zu vier Terminen weiter intensiv mit allen Fraktionen zum Thema Haushalt 2026 auseinandergesetzt. In diesem Rahmen hat die Kämmerei zahlreiche Fragen beantwortet, Datengrundlagen und Berechnungen sowie aktualisierte Zahlen geliefert. Der Bürgermeister hat die Vorschläge der Kämmerei den Fraktionsvertretern ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushaltsplanentwurf wurde aktualisiert, einige Anregungen der Fraktionen sind eingeflossen.

Nun liegen die weiteren Beratungen und Entscheidungen bei den Fraktionen. Änderungsvorschläge können jederzeit auch per Beschlussanträge eingebracht werden, erinnert der Bürgermeister. Der Bürgermeister unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass er auch unangenehme, aber notwendige Entscheidungen nicht scheue, sofern diese zur Genehmigung des Haushalts beitragen und langfristig die finanzielle Stabilität von Mörfelden-Walldorf sichern. Denn die wirklich ungebundenen Rücklagen sind nahezu aufgebraucht.

Folgende Eckpunkte finden sich im aktualisierten Haushaltsplanentwurf 2026 wieder:

  • Reduziertes Investitionsprogramm (Volumen von 9,9 Millionen Euro statt 13,8 Millionen Euro, Kreditaufnahme von 8 Millionen Euro statt 11,4 Millionen Euro), u. a.: Verschiebung von Planung / Ausbau Kita 6 Parkstraße, von energetischer Sanierung des zweiten Objektes Schwarzwaldstraße, von Dachbegrünung Bauhof Schlosserei, von Neubau Feuerwehrgerätehaus Mörfelden, von Wohnungsbau Hubertusstraße.

  • Deckelung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf Niveau 2025

  • Berücksichtigung einer Stellenbesetzungssperre für 2026 (6 Monate) sowie für die Jahre 2027 bis 2029 (jeweils 12 Monate) mit Ausnahmen

  • Erhöhung Grundsteuer A und B weiterhin notwendig: A mit 450 v. H. (bisher 234) und B mit 998 v. H. (bisher 778) für 2026, weitere Anpassung der Grundsteuer B im Haushaltssicherungskonzept auf 1.347 v. H. stabil von 2027 bis 2029 (statt im Entwurf vorher wachsend auf 1.940 v. H. in 2029)

  • Haushaltssicherungskonzept mit weiteren Maßnahmen ab 2027, noch nicht im Haushalts-Zahlenwerk einkalkuliert – auch dies ist nötig, um die Lücke von 18,2 Millionen Euro bis 2029 zu schließen, z. B.: Stellenabbauplan (10-12 Stellen), Anpassung verschiedener Förderrichtlinien, Hundesteuer (+10 Prozent), Übernachtungssteuer (+1 Prozentpunkt), Spielapparatesteuer (+2-5 Prozentpunkte), Anpassung Verwaltungsgebühren

  • Zudem ergebnisoffene Prüfungen für Stadtbüros, Stadtbüchereien, Musikschule, Verkauf städtischer Liegenschaften – Ergebnisse könnten dann Beitrag zu geringerer Erhöhung der Grundsteuer B ab 2027 leisten.

„Einige der Maßnahmen stellen große und unangenehme Einschnitte dar. Doch ohne diese lässt sich ein genehmigungsfähiger Haushalt mit mittelfristiger Finanzplanung in der aktuellen Situation leider nicht darstellen“, sagt Groß. Er betont, dass es sich bei diesem Maßnahmenpaket um den Haushaltsentwurf des Bürgermeisters als Kämmerer handelt, der dann nach der Kommunalwahl weiter mit den Fraktionen beraten wird. In welcher Form und wann die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt verabschiedet, liege nun in der Hand der alten und neuen Fraktionen.