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Abfallgebühren müssen angehoben werden


In Mörfelden-Walldorf müssen die Abfallgebühren angehoben werden und das Stadtparlament hat eine entsprechend angepasste Abfallsatzung verabschiedet. Zum Hintergrund: Über die letzten Jahre sind Rücklagen von 1,6 Millionen Euro aufgebraucht worden, gleichzeitig sind die Entsorgungskosten gestiegen, die ökologischen Anforderungen werden höher und insgesamt muss die Abfallwirtschaft weiter in Richtung Nachhaltigkeit umgebaut werden. So wurde bereits 2024 bundesweit die sogenannten „CO²-Steuer“ beschlossen, die auch die Abfallentsorgung betrifft. Die Kosten hierfür ließen die Rücklagen im Bereich Abfall zusätzlich schneller schrumpfen. An einer Umlegung der höheren Entsorgungskosten auf die Bürger:innen führt daher kein Weg vorbei und so steigen die Gebühren zum Jahreswechsel um 25 Prozent.

Wichtig ist dabei, dass die Stadt Mörfelden-Walldorf mit den Abfallgebühren keine Gewinne erzielt, die an anderer Stelle ausgegeben werden. Die Gebühren werden kostendeckend erhoben. Und sollten doch Überschüsse entstehen, dienen diese als Rücklagen. Hohe Rücklagen können dann eine zukünftige Gebührensenkung möglich machen oder helfen, auftretende Kostensteigerungen auszugleichen.

Was bedeutet die Anpassung ganz konkret?

Für die 14-tägige Leerung einer 60 Liter Restmülltonne wurde bislang eine Gebühr von 9,72 Euro aufgerufen, künftig sind es monatlich 12,15 Euro. Bei einer 80 Liter Tonne geht es von 12,95 Euro auf 16,19 Euro hoch und für eine 120-Liter-Tonne steigt die Gebühr von 19,44 Euro auf 24,30 Euro. Eine 240-Liter-Tonnen kostetet bisher 38,88 Euro und ab sofort sind es 48,60 Euro.

Sämtliche Gebühren sind in der Satzung zu finden, die hier bereitsteht.