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Baumfällung aufgrund von Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule


In Mörfelden-Walldorf werden zusätzliche Grundschulplätze und insbesondere Kapazitäten für die Ganztagsbetreuung benötigt. Der Kreis Groß-Gerau, als zuständiger Schulträger, plant vor diesem Hintergrund eine deutliche Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Mörfelden. Diese ist nötig, um die künftige Ganztagsbetreuung realisieren zu können. Unter anderem werden in dem Neubau eine Mensa sowie eine Pausenhalle untergebracht – und bis zu 100 Ganztagsplätze geschaffen.

Damit das Bauvorhaben realisiert werden kann, müssen leider auch vier ausgewachsene Platanen auf dem Schulgelände gefällt werden. Die Bäume sind aufgrund ihrer Größe durch die kommunale Baumschutzsatzung geschützt. Aufgrund der Dringlichkeit und des öffentlichen Interesses wird dem Kreis Groß-Gerau die Fällung der Bäume genehmigt – allerdings ist der Kreis zu Ersatz- und Nachpflanzungen verpflichtet. Für jede der gefällten Platanen muss der Kreis eine Ersatzpflanzung mit jeweils 20 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe durchführen. Final festgelegt wird die Baumart, sobald der genaue Standort für die Ersatzpflanzung ausgewählt ist. Darüber hinaus wird es aufgrund des Bauvorhabens weitere Baumfällungen auf dem Grundstück des Kreises geben, allerdings fallen diese Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung, da der Stammumfang zu gering ist.

Der Erweiterungsbau ist auf dem Schulgelände nur in einem Baufenster möglich und kann nicht an anderer Stelle erfolgen. Dies liegt in erster Linie am nötigen Abstand zum historischen Schulgebäude, das denkmalgeschützt ist. Auch Brandschutzauflagen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die Fällung der Platanen ist daher bedauerlicherweise unvermeidlich.