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Versteigerung von Fahrrädern
Fahrräder zum Schnäppchenpreis: Am Samstag, 26. Juli 2025, findet ab 10 Uhr auf dem Gelände der Feuerwehr Mörfelden (St.-Florian-Straße) eine öffentliche Versteigerung von Fahrrädern und anderen Fundstücken statt.
Die zu versteigernden Fahrräder sind Fundsachen, deren Lagerfrist (mindestens sechs Monate) abgelaufen ist und die nicht im städtischen Fundbüro abgeholt wurden. Interessierte Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, die Fahrräder meistbietend gegen Barzahlung zu erwerben.
Um den früheren Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrrad, Ihr Eigentum zurückzuerhalten, besteht eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung (9:30 Uhr) die Gelegenheit, einen Eigentumsnachweis vorzulegen und damit einen Anspruch geltend zu machen.
Versteigert werden Damen-, Herren- und Kinder-Fahrräder, ein E-Roller, ein E-Bike, zwei Lego-Sets und eine Akku-Flex. Änderungen sind möglich.
Weitere Informationen / Versteigerungsbedingungen
- Der Kauf der zu versteigernden Gegenstände erfolgt wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Gewährleistungs- und Verbraucherrecht findet auf die Versteigerung keine Anwendung.
- Teilnehmer/innen an der Versteigerung sind verpflichtet, sich durch einen Personalausweis/Pass auszuweisen.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wurde. Die/der Höchstbietende erhält den Zuschlag und ist an sein abgegebenes Gebot gebunden. Das Mindestgebot beträgt 1 Euro, kann jedoch nach Zustand der zu versteigernden Sache variieren. Es wird dann in Schritten von je 1 Euro geboten. Höhere Gebote durch die Bieter selbst können vorgeschlagen werden.
- Das Eigentum der ersteigerten Sache geht nach vollständiger Zahlung an die Person über, die den Zuschlag erhalten hat. Der vollständige Kaufpreis ist in voller Höhe und in bar zu zahlen. Eventuell erhaltenes Wechselgeld ist sofort zu prüfen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Banknoten können nur bis zu einem Wert von 50 Euro angenommen werden.
- Jeder Handel und Weiterverkauf der ersteigerten Sache auf dem Versteigerungsgelände ist nicht gestattet.
- Der Versteigerer der Stadt Mörfelden-Walldorf ist berechtigt, Personen von der Versteigerung auszuschließen.
- Die Abholung der ersteigerten Sache muss am Versteigerungstag erfolgen.
- Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Feuerwehr Mörfelden, St.- Florian-Str., 64546 Mörfelden-Walldorf, sowie in allen Räumlichkeiten zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle (Personen- oder Sachschäden) jeglicher Art während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung ist eine Haftung der Stadt Mörfelden-Walldorf ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen:
- § 976 Bürgerliches Gesetzbuch
- § 979 Bürgerliches Gesetzbuch