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Städtische Bauaufgaben - Liegenschaften

Städtische Bauaufgaben - Liegenschaften

Die Kerb in Mörfelden findet in der Zeit vom 19. - 22. Oktober 2024 statt. Die Bewerbungsfrist für Schausteller endet dieses Jahr am 29. Februar 2024. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Unterlagen an das Stadtplanungs- und -Bauamt, Abteilung Liegenschaften, Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf oder per E-Mail an Heike.Tobias@moerfelden-walldorf.de.

Hier erhalten Sie u. a. Auskünfte und Informationen zu:

  • Allgemeine Grundstücksangelegenheiten

    Gern erteilen wir Ihnen Auskünfte zu Grundstückswerten im Rahmen der Bodenrichtwertkarte in unserem Stadtgebiet und vermieten bzw. verpachten Ihnen den städtischen Grundbesitz. Des Weiteren erhalten Sie Planauskünfte und können hier erfahren, wo sich Ihr Grundstück in der Örtlichkeit befindet. Wir entwickeln Neubaugebiete im Rahmen der Stadtplanung und führen hierzu die Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Z. B.: Baulandumlegung, vereinfachte Umlegung durch. Das Bestellen und Löschen von Grundstücksrechten, Grunddienstbarkeiten und Erbbaurecht gehört ebenso zu unseren Aufgaben.

    Die hierfür anfallende Gebühr für Löschungsbewilligungen, Grundpfandrechte und Rangrücktrittserklärungen beträgt:  35,00 €

    Sollten Sie Ihr Grundstück verkaufen, prüfen wir das städtische Vorkaufsrecht und erteilen hierzu die Verzichtserklärung. Die Gebühr für die Erteilung eines Zeugnisses des Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufrechtes für jedes Grundstück beträgt:

    Grundstücke im Außenbereich (Äcker, Wiesen, etc.)                               40,00 €

    Grundstücke im Stadtgebiet (unbebaut und bebaut)                              80,00 €

    Für Auskünfte zur Vermietung/Verpachtung städtischer Flächen an Vereine und Organisationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Fragen zum Nachbarrecht kann Ihnen die Orientierungshilfe des Hessischen Ministeriums der Justiz ggf. beantworten. Sie finden die Broschüre unter https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf

  • Ankauf, Tausch und Verkauf von städtischen Grundstücken

    Mit zu den Aufgaben der Stadt Mörfelden-Walldorf gehört die Bodenbevorratung für agrarstrukturelle, ökologische und öffentliche Zwecke. Haben Sie ein Grundstück zu verkaufen oder möchten Sie es tauschen? Dann sprechen Sie uns bitte an.

    Die Stadt Mörfelden-Walldorf bietet derzeit keine Wohnbaugrundstücke zur Veräußerung an.

  • Eintragung und Löschung von städtischen Dienstbarkeiten

    Unter städtischen Dienstbarkeiten versteht man z. B.: ein Geh-, Leitungs- oder Fahrrecht.

  • Bodenrichtwerte

    Die aktuellen Bodenrichtwerte werden nicht mehr als Karten durch das Amt für Bodenmanagment zur Verfügung gestellt.

    Amt für Bodenmanagment Heppenheim:
    "Es wird in Zukunft nur noch die Möglichkeit über www.Boris.hessen.de geben, die Bodenrichtwerte abzufragen oder kostenfrei als Einzelauskünfte aus unserer Shopkomponente bei www.gds.hessen.de zu erhalten.
    Dort gibt es auch die Möglichkeit den Stichtag 01.01.2020 sowie den Stichtag 01.01.2022 auszuwählen.
    Den Immobilienmarktbericht Südhessen finden sie auch ab 2012 bis 2022 kostenfrei unter www.gds.hessen.de  unter dem Downloadcenter  -> Regionale Immobilienmarktberichte -> AFB Heppenheim."

  • Verpachtung der städtischen Gaststätten und Objekte

  • Verpachtung von Kleingärten

    Die Stadt Mörfelden-Walldorf unterhält im Stadtteil Walldorf die beiden Kleingartenanlagen „Am Schlichterfeld“ mit 147 Gärten und „Am Gundhof“ mit 48 Gärten in verschiedenen Größen. Um einen Kleingarten zu pachten, füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus. Eine Mitgliedschaft im jeweiligen Kleingartenverein ist Voraussetzung.

    Weitere Informationen zu unseren Kleingärten finden Sie auch hier:

  • Verpachtung der städtischen Flächen im Außenbereich

    Die Stadt Mörfelden-Walldorf verpachtet städtische Flächen für den Zweck des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Wenn Sie Interesse an unseren Flächen haben, dann sprechen Sie uns gerne an.

  • Vermietung der Fahrradboxen und Stellplätze in der Fahrradgarage

    Die Stadt Mörfelden-Walldorf bietet neben einer Vielzahl von modernen Fahrradständern, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, für Ihre Bürgerinnen und Bürger auch eine Fahrradgarage am Bahnhof Walldorf und Fahrradboxen an beiden Bahnhöfen für die sichere und trocken Unterbringung Ihres Drahtesels an.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

  • Vermietung der städtischen Veranstaltungsplätze

    Wir vermieten Ihnen für Ihre Veranstaltung die nachfolgenden, öffentliche Plätze:

    ·         Kirchplatz Mörfelden

    ·         Rathausvorplatz Mörfelden

    ·         Tizianplatz Mörfelden

    ·         Bahnhofsvorplatz Walldorf

    ·         Festplatz Walldorf

    ·         Rathausvorplatz Walldorf

    Die Veranstaltungsplätze werden auch an Gewerbetreibende vergeben.

  • Vermietung von mobilen, sanitären Anlagen (Toilettenwagen)

    Für Ihr Fest oder Ihre Feier vergeben wir Ihnen gerne einen Toilettenwagen.

    Die Kosten betragen:

    Leihgebühr für ortsansässige Mieter incl. Anlieferung, Anschluss und Abholung             160,00 €/pro Tag

    Auswärtige Mieter, ohne Anlieferung etc. (Selbstabholung)                                              150,00 €/pro Tag

    Ortsansässige Vereine – außer Gewerbegemeinschaft –                                                   kostenfrei

    Wochenendpauschale (Freitag bis Sonntag)                                                                       300,00 €

    Reinigungskosten werden allen Mietern in Rechnung gestellt, wenn der Toilettenwagen nicht ordnungsgemäß und sauber zurück gegeben wird.                                                                                              100,00 €

  • Hausnummernvergabe

    Die Hausnummer kennzeichnet eindeutig ein bestimmtes Gebäude in einer Straße. Sie dient der Adressierung, Orientierung und Auffindbarkeit (z. B.: für Rettungskräfte) eines Gebäudes. Bei baulichen Veränderungen oder Neubauten vergeben wir Ihnen gerne eine Hausnummer, welche dauerhaft und gut sichtbar an der Hauswand oder Grundstückgrenze angebracht sein muss.

Kontakt:

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