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Praxisintergrierte vergütete Ausbildung
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung
zum/zur Erzieher*in
Was machst DU als Erzieher*in?
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten hauptsächlich mit Kindern, müssen sich aber auch mit Eltern, Institutionen und Behörden auseinandersetzen. Die "Arbeit am Kind" ist ein wichtiger Aspekt, aber längst nicht der Einzige.
Erzieher*innen beobachten das Verhalten und Befinden von Kindern und fördern sie, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beziehen den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in die pädagogische Arbeit mit ein. Auf dieser Grundlage erstellen sie sie individuelle Entwicklungs- und Bildungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Projekte vor, die z. B. das Sozialverhalten oder die individuelle Entwicklung unterstützen. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder, indem sie diese zu kreativer Betätigung sowie zu freiem oder gelenktem Spielen anregen. Weiterhin dokumentieren sie die Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche mit den am Erziehungsprozess Beteiligten, unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben und persönlichen Anliegen.
Erzieher*innen reflektieren die erzieherische Arbeit im Team, ggf. auch zusammen mit Vorgesetzten oder Fachleuten, und arbeiten mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften zusammen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite.
Wie verläuft DEINE Ausbildung?
Deine Ausbildung beginnt im August und dauert i. d. R. drei Jahre. Während dieser Zeit wirst du in verschiedenen Kindertagesstätten der Stadt eingesetzt und besuchst parallel die Fachschule „Werner-Heisenberg-Schule“ in Rüsselsheim. Deine Ausbildung schließt du als staatlich anerkannte*r Erzieher*in ab.
Welche Ausbildungsvergütung bekommst DU?
Das monatliche Bruttoentgelt beträgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) derzeit im
- 1. Ausbildungsjahr: 1.140,69 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.303,38 Euro
Welche zusätzlichen Leistungen kannst DU erwarten?
- Jahressonderzahlung und Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub jährlich
- Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung
Welche Voraussetzungen solltest DU mitbringen?
- Du hast Freude am Umgang mit Kindern?
- Du bist kommunikativ und kontaktfreudig im Umgang mit Kindern, Kolleg*innen, Eltern, Ämtern und Schulen?
- Du besitzt Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen?
- Du bist selbstständig und fantasievoll?
- Du hast keine Angst vor erziehungswissenschaftlicher Theorie?
- Du bringst eine große Portion Interesse und Neugier an einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit?
Wenn du diese Fragen mit JA beantworten kannst, dann solltest du dich bei uns und der Fachschule bewerben.
Bei Fragen rund um das Ausbildungsangebot oder deine Bewerbung steht dir Frau Annika Nestripke als Ansprechpartnerin (06105 938-819) gerne zur Verfügung.
Hast DU Lust auf eine Ausbildung bei uns?
Die Bewerbungsfrist der Werner-Heisenberg-Schule und aller anderern Fachschulen endet am 15. Februar. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik erfährst du auf deren Homepage.
Bewirb dich bitte an der Schule und sende uns ebenfalls deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (mind. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Aufnahmebestätigung der Schule) bevorzugt per Mail mit einer pdf-Datei an
bewerbung@moerfelden-walldorf.de
oder ohne Bewerbungsmappe an
Magistrat der Stadt Mörfelden Walldorf
Abteilung Personal und Organisation
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss der Stellenbesetzung nicht zurückgeben. Sollten Sie dennoch die Rücksendung wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen auch nach Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns abgeholt werden. Die Stadt Mörfelden-Walldorf speichert und verarbeitet die Bewerberdaten nach § 23 HDSIG. Die Daten werden nach Beendigung des Bewerberverfahrens gelöscht. Der/die Bewerber/in erteilt hierzu mit der Zusendung der Bewerbung ausdrücklich sein/ihr Einverständnis.
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