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Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl in Deutschland statt. Wir haben in Kürze ein paar wichtige Informationen für Sie bereit gestellt.

  • Voraussetzungen zur Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • nicht deutscher EU-Bürger ist
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat (bzw. am oder vor dem 9. Juni 2008 geboren wurde)
    • mindestens 3 Monate vor der Wahl (Stichtag 9. März 2024) eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat entweder
      • in der Bundesrepublik Deutschland oder
      • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche) und 
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

    Sie müssen Ihre Hauptwohnung während der Drei-Monats-Frist nicht in ein und demselben Wohnort haben. Personen, die innerhalb dieser Zeit aus einer anderen Gemeinde im Bundesgebiet zuziehen bzw. in eine andere deutsche Gemeinde umziehen, sind daher wahlberechtigt, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Besteht keine Möglichkeit in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen zu werden, können Sie mittels Wahlschein wählen. Diesen beantragen Sie bei Ihrem alten Wohnort, wo er auch ausgestellt wird.

  • Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen/Wahlschein 

    Können Sie am Wahltag nicht persönlich wählen, ist dies kein Wahlhinderungsgrund. Problemlos kann die Wahl per Briefwahl oder mit einem Wahlschein ausgeübt werden.

    Die Briefwahlunterlagen können Sie hier online beantragen. 


  • Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

    Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Wahlgeschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Hierfür werden in Mörfelden-Walldorf noch Helferinnen und Helfer benötigt. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.

    Wollten Sie schon immer mal wissen, was hinter den Kulissen einer Wahl vor sich geht? Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.

    Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    • Beaufsichtigung des Wahlgeschehens sowie Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
    • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Einhaltung der Wahlgrundsätze überwachen (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
    • Vermerk über die Teilnahme der Wahlhandlung im Wählerverzeichnis
    • Freigabe der Wahlurne
    • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (nach Beendigung der Wahl)

    Welche Voraussetzungen habe ich für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen?

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • oder nichtdeutscher Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen sein 
    • mindestens 16 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 9. Juni 2008 geboren)
    • mindestens 3 Monate vor der Wahl (Stichtag 9. März 2024) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben.

    Ablauf am Wahltag im Wahllokal:

    • Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
    • Einweisung und Einteilung der Gruppen durch den Wahlvorsteher
    •     1. Gruppe 7:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
    •     2. Gruppe ca. 13:00 Uhr bis Ende
    • Eintreffen aller Wahlhelfer im Wahllokal gegen 17:45 Uhr
    • Beginn der Auszählung nach Wahlschluss (ca. 18 Uhr)

    Ablauf am Wahltag im Briefwahllokal

    • Treffen im Briefwahllokal um 16:00 Uhr
    • Einweisung durch den Wahlvorsteher
    • Beginn der Tätigkeiten bis Ende der Auszählung

    Alle Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten als Dankeschön ein „Erfrischungsgeld“.

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Stadtbüros oder an Frau Felch 06105 938-834, Frau Doxakakis 01605 938-282 oder Frau Mertens 06105 938-254.

    Gerne können Sie sich auch per Mail unter wahlhelfer@moerfelden-walldorf.de anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigen wir, soweit wir können.

    Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken und vorab herzlich.

  • Wahllokale

    In Mörfelden-Walldorf werden Ihnen 25 Wahllokale zur Verfügung gestellt. Welches für Sie maßgeblich ist, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Weitere allgemeine Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie hier.

Kontakt

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